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Gesundheitsfragen im Antrag zur Aufnahme in die Private Krankenversicherung

22.03.2024

Warum Sie bei Falschbeantwortung der Gesundheitsangaben im PKV Antrag nicht nur Ihren Versicherungsschutz riskieren.

Stellen Sie einen Antrag für die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung müssen Sie eine Reihe von Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.

Mit welchen Fragen Sie rechnen müssen, haben wir hier für Sie aufbereitet.

Auf der Grundlage Ihrer Antworten entscheidet der Versicherer, ob und zu welchen Konditionen er Ihren die Krankenversicherung anbieten möchte.

Etwas holprig spricht man von der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ (von Risiken), bei Falschbeantwortung der Fragen von einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“.

Wann spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung?

Bevor eine Krankenversicherung abgeschlossen wird, muss der Versicherungsnehmer Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherer nutzt diese Informationen, um zu entscheiden, ob er den Vertrag annimmt.

Wenn der Versicherungsnehmer Fragen im Fragebogen falsch beantwortet, die der Versicherer ausdrücklich gestellt hat, kann dies als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht angesehen werden.

Was kann mir passieren, wenn ich falsche Gesundheitsangaben mache?

Im schlimmsten Fall kann der Versicherer bis 10 Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag anfechten und gezahlte Leistungen von Ihnen zurück verlangen. Ihre Beiträge erhalten Sie nicht zurück. (§ 39 Abs. 1 S. 2 VVG).

Andere denkbare Rechtsfolgen sind der Rücktritt vom Vertrag, eine Kündigung oder eine Vertragsanpassung in Form von Erschwerniszuschlägen.

Weitere Folge - Sie müssen eine andere Krankenversicherung finden. Hat sich der Versicherer wirksam vom Vertrag gelöst, ist er nicht verpflichtet, Sie weiter zu versichern.

Was muss bei den Gesundheitsfragen angegeben werden?

Angeben müssen Sie immer alle gefahrrelevanten Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG).

Zwischen Antragsstellung und Annahme durch den Versicherer tritt eine Erkrankung auf. Muss diese mitgeteilt werden?

Zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn liegt in der Regel mindestens der Zeitraum der Kündigungsfrist beim Vorversicherer, manchmal auch mehrere Monate.

Es gilt: Erkranken Sie nach Antragsstellung, müssen Sie eine Erkrankung nicht von sich aus nachmelden.

Der Versicherer hat jedoch das Recht, vor Annahme des Vertrages weitere Nachfragen (in Textform) zu stellen (s.o.). Auch diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

Hat der Versicherer die Annahme erklärt, besteht kein Recht zur Nachfrage mehr - es kann passieren, was will: Sie sind versichert.

Kann mir eine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn mir die Diagnose nicht bekannt war?

Wir kennen Fälle, in denen der Versicherungsnehmer wegen "Schlafstörungen" seinen Hausarzt besuchte und dieser in der Patientenakte die Diagnose "Depression" festgehalten hat, ohne seinem Patienten diesen Verdacht mitzuteilen. Der Patient bekam hochdosiertes B12 verschrieben, den guten Rat, sich einmal eine Auszeit zu gönnen und wurde mit einem "Das wird schon wieder" nach Hause geschickt.

Das Problem: Würde dieser Patient 3 Jahre später, wenn er in die Private Krankenversicherung wechseln will, sich an diesen Hausarztbesuch erinnern? Wahrscheinlich nicht. Er würde die Gesundheitsfragen zu in der Vergangenheit aufgetretenen Erkrankungen im Antrag zur PKV guten Gewissens beantworten, sich daran erfreuen, privat versichert zu sein, würde Leistungen in Anspruch nehmen bis.. das Schreiben des Versicherers im Briefkasten liegt,in dem ihm freundlich mitgeteilt wird, dass man "...zum Schutze der Versichertengemeinschaft" den Vertrag mit ihm wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung anfechten würde, hilfsweise trete man vom Vertrag zurück. Die in Anspruch genommen Leistungen an den Versicherer seien bitte binnen kurzer Zeit zurückzuzahlen. 

Herzlichen Glückwunsch.

Die gute Nachricht - wusste unser Patient tatsächlich nichts von der Diagnose des Hausarztes, kann ihm zumindest keine Arglist vorgeworfen werden. Die schlechte: Dass er das nicht wusste, muss er beweisen können.

Tipp: Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist ein Schritt mit großer Tragweite und will gut vorbereitet und begleitet sein. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Hausarzt oder fordern Sie Ihre Patientenakte von ihm an.

Wie kommt der Versicherer an meine Krankheitsgeschichte?

Daten über den Versicherten fordern Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung bei Ärzten an. Bereits im Rahmen der Antragstellung entbinden Sie Behandler von der ärztlichen Schweigepflicht - entweder pauschal oder für den Einzelfall.

Das Fragerecht des Versicherers ist normalerweise auf die Daten für den konkreten Leistungsfall beschränkt. Ärzte schicken auf Nachfrage des Versicherers jedoch oft die komplette Akte. Lassen Sie Ihre Arzt die Daten bitte nicht direkt an den Versicherer schicken, sondern entweder erst an Sie oder an Ihren Versicherungsmakler, der Sie dabei unterstützt, zu entscheiden, welche Daten für den Versicherer relevant sind und welche nicht.

Kann mir eine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn ich eine Diagnose vergessen habe oder sie nicht für wichtig gehalten habe?

Klare Antwort: Ja. Wenn der Versicherer in Textform Angaben zur Ihrer Gesundheit abgefragt hat, dann müssen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Ihre Angaben können unter Umständen zu Risikozuschlägen und damit zu erhöhten Zahlbeiträgen führen. Widerstehen Sie bitte der Versuchung, an dieser Stelle Geld zu sparen und lassen Sie sich bitte auch von keinem Vermittler einreden, dass Sie dies, das und jenes nicht angeben müssen.

Versicherungsgesellschaften kalkulieren sehr unterschiedlich und eine Vorerkrankung, die bei der einen Gesellschaft zu einer Ablehnung führt, kann bei einer anderen gegen einen Risikozuschlag oder gar ohne Erschwernis versichert werden.

Wir helfen Ihnen gerne und begleiten Sie bei Suche nach der richtigen Privaten Krankenversicherung. 

Wie lange kann mir der Versicherer eine VVA vorwerfen?

Möchte eine private Krankenversicherung wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurück treten oder den Vertrag kündigen, dann muss dies in Schriftform binnen eines Monats geschehen.

Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Versicherer Kenntnis von der Pflichtverletzung erlangt (§ 21 Abs. 1 VVG).

Anders jedoch, wenn der Vertrag durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung angefochten hat - dann hat er ab Kenntnis ein Jahr Zeit.

Wie lange droht das Risiko einer VVA?

Liegt kein Versicherungsfall vor und keine arglistige oder vorsätzliche Täuschung durch den Versicherungsnehmer, ist dieser nach 5 Jahren Mitgliedschaft auf der sicheren Seite.

Bei arglistiger oder vorsätzlicher Täuschung beträgt die Frist hingegen 10 Jahre.

Fazit

Erklärt Ihnen der Versicherer die Aufhebung die Krankenversicherung wegen einer Anzeigepflichtverletzung, ist Eile geboten. Wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an einen einen erfahrenen Rechtsanwalt.

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Form der Krankenversicherung, die in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die für alle obligatorisch ist, können sich Personen mit einem bestimmten Einkommen oder Berufsgruppen, wie Selbstständige oder Beamte, für die private Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet individuell gestaltbare Versicherungspakete, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers verschiedene Leistungen abdecken können. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, sowie Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen des Versicherten. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Beiträge einkommensabhängig sind, werden die Beiträge in der PKV individuell vereinbart und können daher variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die private Krankenversicherung nicht für jeden zugänglich ist. Die Aufnahme in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise ein bestimmtes Mindesteinkommen oder ein bestimmter Berufsstatus.

Eine gern gestellte Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. das Alter, der Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und die gewünschten Leistungen des Versicherten.

welche private Krankenversicherung die beste ist, ist subjektiv und hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten des Versicherungsnehmers ab. Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten, sodass die "beste" Krankenversicherung für eine Person von ihren spezifischen Anforderungen abhängt. Einige Kriterien, die bei der Bewertung einer privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden können, sind:
  • Deckungsumfang: Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten, wie ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.?
  • Beitragshöhe: Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für den gewählten Tarif?
  • Service und Kundenzufriedenheit: Wie ist der Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen?
  • Flexibilität: Bietet die Versicherung die Möglichkeit, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern?
  • Zusatzleistungen: Gibt es optionale Zusatzleistungen oder Extra-Services, die für den Versicherungsnehmer von Interesse sein könnten?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglicherweise nicht empfehlenswert ist. Hier sind einige Fälle, in denen man es sich gut überlegen sollte:
  • Finanzielle Stabilität: Private Krankenversicherungen können im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen teurer sein, insbesondere für ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen. Wenn die monatlichen Beiträge zu einer finanziellen Belastung werden könnten, ist ein Wechsel möglicherweise nicht ratsam.
  • Unsicherheit über Einkommen: Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein bestimmtes Mindesteinkommen ratsam. Wer nicht sicher ist, ob sein Einkommen langfristig auf einem ausreichend hohen Niveau bleibt, um die Beiträge zu bezahlen, sollte vorsichtig sein.
  • Familienplanung: Wenn man plant, Kinder zu bekommen, sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenversicherung oft bessere Leistungen für Schwangerschaft und Geburt bietet. Zudem sind Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Gesundheitszustand: Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Risiko für bestimmte Krankheiten können Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare private Krankenversicherung zu finden. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
  • Berufliche Veränderungen: Wer eine berufliche Selbstständigkeit plant oder eine Tätigkeit im Ausland aufnimmt, sollte die Auswirkungen auf die Krankenversicherung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

So lange die Scheidung nicht rechtskräftig ist und die Eheleute nur getrennt leben, ändert sich formal am Status nichts. Wir empfehlen bei rechtlichen Problemstellungen grundsätzlich eine Auskunft, durch eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle einzuholen.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte:
  • Deckungsumfang: Überprüfe sorgfältig, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, alternative Heilmethoden usw.
  • Selbstbeteiligung: Prüfe, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht und wie hoch diese ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Beiträgen führen, aber auch zu höheren Kosten im Krankheitsfall.
  • Wartezeiten: Achte darauf, ob und welche Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten. Einige Versicherungen haben Wartezeiten für bestimmte Behandlungen oder Vorerkrankungen.
  • Service und Kundenzufriedenheit: Informiere Dich über den Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen. Bewertungen und Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer können dabei hilfreich sein.
  • Flexibilität: Prüfe, ob die Versicherung die Möglichkeit bietet, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich Deine Bedürfnisse ändern.
  • Zusatzleistungen: Überlege, ob Dir optionale Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden wichtig sind und ob diese von der Versicherung angeboten werden.
  • Finanzielle Stabilität: Achte auf die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens, um sicherzustellen, dass es langfristig in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
  • Voraussetzungen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe der Basisabsicherung können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu müssen sie die Höchstbeträge für Sonderausgaben überschreiten.
  • Höchstbeträge: Die Höchstbeträge für Sonderausgaben sind gestaffelt und richten sich nach dem Familienstand sowie der Art der Krankenversicherung. Für Selbstständige und Beamte gelten dabei andere Regelungen als für Arbeitnehmer.
  • Selbstständige und Beamte: Selbstständige und Beamte können in der Regel ihre gesamten Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen, da sie keine Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung haben.
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können nur den Teil ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzen, der die Arbeitgeberzuschüsse übersteigt. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Vorsorgeaufwendungen: Neben den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung können auch andere Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beachte jedoch bitte die jeweiligen Höchstbeiträge.
Zu steuerlichen Themen empfehlen wir grundsätzlich die Hilfestellung durch einen Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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