Gesundheitsfragen im Antrag zur Aufnahme in die Private Krankenversicherung
22.03.2024
Warum Sie bei Falschbeantwortung der Gesundheitsangaben im PKV Antrag nicht nur Ihren Versicherungsschutz riskieren.
Stellen Sie einen Antrag für die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung müssen Sie eine Reihe von Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.
Mit welchen Fragen Sie rechnen müssen, haben wir hier für Sie aufbereitet.
Auf der Grundlage Ihrer Antworten entscheidet der Versicherer, ob und zu welchen Konditionen er Ihren die Krankenversicherung anbieten möchte.
Etwas holprig spricht man von der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ (von Risiken), bei Falschbeantwortung der Fragen von einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“.
Wann spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung?
Bevor eine Krankenversicherung abgeschlossen wird, muss der Versicherungsnehmer Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherer nutzt diese Informationen, um zu entscheiden, ob er den Vertrag annimmt.
Wenn der Versicherungsnehmer Fragen im Fragebogen falsch beantwortet, die der Versicherer ausdrücklich gestellt hat, kann dies als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht angesehen werden.
Was kann mir passieren, wenn ich falsche Gesundheitsangaben mache?
Im schlimmsten Fall kann der Versicherer bis 10 Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag anfechten und gezahlte Leistungen von Ihnen zurück verlangen. Ihre Beiträge erhalten Sie nicht zurück. (§ 39 Abs. 1 S. 2 VVG).
Andere denkbare Rechtsfolgen sind der Rücktritt vom Vertrag, eine Kündigung oder eine Vertragsanpassung in Form von Erschwerniszuschlägen.
Weitere Folge - Sie müssen eine andere Krankenversicherung finden. Hat sich der Versicherer wirksam vom Vertrag gelöst, ist er nicht verpflichtet, Sie weiter zu versichern.
Was muss bei den Gesundheitsfragen angegeben werden?
Angeben müssen Sie immer alle gefahrrelevanten Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG).
Zwischen Antragsstellung und Annahme durch den Versicherer tritt eine Erkrankung auf. Muss diese mitgeteilt werden?
Zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn liegt in der Regel mindestens der Zeitraum der Kündigungsfrist beim Vorversicherer, manchmal auch mehrere Monate.
Es gilt: Erkranken Sie nach Antragsstellung, müssen Sie eine Erkrankung nicht von sich aus nachmelden.
Der Versicherer hat jedoch das Recht, vor Annahme des Vertrages weitere Nachfragen (in Textform) zu stellen (s.o.). Auch diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Hat der Versicherer die Annahme erklärt, besteht kein Recht zur Nachfrage mehr - es kann passieren, was will: Sie sind versichert.
Kann mir eine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn mir die Diagnose nicht bekannt war?
Wir kennen Fälle, in denen der Versicherungsnehmer wegen "Schlafstörungen" seinen Hausarzt besuchte und dieser in der Patientenakte die Diagnose "Depression" festgehalten hat, ohne seinem Patienten diesen Verdacht mitzuteilen. Der Patient bekam hochdosiertes B12 verschrieben, den guten Rat, sich einmal eine Auszeit zu gönnen und wurde mit einem "Das wird schon wieder" nach Hause geschickt.
Das Problem: Würde dieser Patient 3 Jahre später, wenn er in die Private Krankenversicherung wechseln will, sich an diesen Hausarztbesuch erinnern? Wahrscheinlich nicht. Er würde die Gesundheitsfragen zu in der Vergangenheit aufgetretenen Erkrankungen im Antrag zur PKV guten Gewissens beantworten, sich daran erfreuen, privat versichert zu sein, würde Leistungen in Anspruch nehmen bis.. das Schreiben des Versicherers im Briefkasten liegt,in dem ihm freundlich mitgeteilt wird, dass man "...zum Schutze der Versichertengemeinschaft" den Vertrag mit ihm wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung anfechten würde, hilfsweise trete man vom Vertrag zurück. Die in Anspruch genommen Leistungen an den Versicherer seien bitte binnen kurzer Zeit zurückzuzahlen.
Herzlichen Glückwunsch.
Die gute Nachricht - wusste unser Patient tatsächlich nichts von der Diagnose des Hausarztes, kann ihm zumindest keine Arglist vorgeworfen werden. Die schlechte: Dass er das nicht wusste, muss er beweisen können.
Tipp: Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist ein Schritt mit großer Tragweite und will gut vorbereitet und begleitet sein. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Hausarzt oder fordern Sie Ihre Patientenakte von ihm an.
Wie kommt der Versicherer an meine Krankheitsgeschichte?
Daten über den Versicherten fordern Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung bei Ärzten an. Bereits im Rahmen der Antragstellung entbinden Sie Behandler von der ärztlichen Schweigepflicht - entweder pauschal oder für den Einzelfall.
Das Fragerecht des Versicherers ist normalerweise auf die Daten für den konkreten Leistungsfall beschränkt. Ärzte schicken auf Nachfrage des Versicherers jedoch oft die komplette Akte. Lassen Sie Ihre Arzt die Daten bitte nicht direkt an den Versicherer schicken, sondern entweder erst an Sie oder an Ihren Versicherungsmakler, der Sie dabei unterstützt, zu entscheiden, welche Daten für den Versicherer relevant sind und welche nicht.
Kann mir eine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn ich eine Diagnose vergessen habe oder sie nicht für wichtig gehalten habe?
Klare Antwort: Ja. Wenn der Versicherer in Textform Angaben zur Ihrer Gesundheit abgefragt hat, dann müssen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Ihre Angaben können unter Umständen zu Risikozuschlägen und damit zu erhöhten Zahlbeiträgen führen. Widerstehen Sie bitte der Versuchung, an dieser Stelle Geld zu sparen und lassen Sie sich bitte auch von keinem Vermittler einreden, dass Sie dies, das und jenes nicht angeben müssen.
Versicherungsgesellschaften kalkulieren sehr unterschiedlich und eine Vorerkrankung, die bei der einen Gesellschaft zu einer Ablehnung führt, kann bei einer anderen gegen einen Risikozuschlag oder gar ohne Erschwernis versichert werden.
Wir helfen Ihnen gerne und begleiten Sie bei Suche nach der richtigen Privaten Krankenversicherung.
Wie lange kann mir der Versicherer eine VVA vorwerfen?
Möchte eine private Krankenversicherung wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurück treten oder den Vertrag kündigen, dann muss dies in Schriftform binnen eines Monats geschehen.
Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Versicherer Kenntnis von der Pflichtverletzung erlangt (§ 21 Abs. 1 VVG).
Anders jedoch, wenn der Vertrag durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung angefochten hat - dann hat er ab Kenntnis ein Jahr Zeit.
Wie lange droht das Risiko einer VVA?
Liegt kein Versicherungsfall vor und keine arglistige oder vorsätzliche Täuschung durch den Versicherungsnehmer, ist dieser nach 5 Jahren Mitgliedschaft auf der sicheren Seite.
Bei arglistiger oder vorsätzlicher Täuschung beträgt die Frist hingegen 10 Jahre.
Fazit
Erklärt Ihnen der Versicherer die Aufhebung die Krankenversicherung wegen einer Anzeigepflichtverletzung, ist Eile geboten. Wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an einen einen erfahrenen Rechtsanwalt.