Was Angestellte über die private Krankenversicherung wissen sollten
PKV oder GKV für immer? Das Gehalt entscheidet!
Alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland sind seit 2009 dazu verpflichtet, gegen das Risiko "Krankheit" versichert zu sein.
Während u.a. Selbstständige und Beamte direkt in die Private Krankenversicherung wechseln können, müssen abhängig Beschäftigte nach §5 I Nr. 1 SGB V grundsätzlich als "pflichtversichert" Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden.
Angestellten steht der Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) erst frei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die so genannte "Versicherungspflichtgrenze" (auch "Jahresarbeitsentgeltgrenze", "JAEG) überschreitet.
Diese Grenze wird jährlich neu festgeschrieben und liegt für das Jahr 2024 bei 69.300 EUR pro Jahr (2023: 66.600 EUR).
Erst, wenn das Gehalt dauerhaft über dieser Grenze liegt, kann der Angestellte zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Krankenversicherung wählen.
Wann muss die Versicherungspflichtgrenze überschritten werden?
Für Angestellte entscheidet das Gehalt darüber, ob sie "versicherungspflichtig" oder "versicherungsfrei" sind, also zwischen GKV und PKV wählen können.
Dazu gelten folgende Regelungen:
- Wenn jemand ein neues Arbeitsverhältnis beginnt oder den Arbeitgeber wechselt und dabei bereits für die nächsten zwölf Monate ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze erwartet wird, tritt ab dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Versicherungsfreiheit ein. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.
- Erhalten Sie im laufenden Arbeitsverhältnis eine Gehaltserhöhung, mit der Ihr Gehalt für die kommenden zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden Sie zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei - vorausgesetzt, ihr Einkommen übersteigt auch im kommenden Jahr die dann geltende Versicherungspflichtgrenze.
Wechsel von der GKV in die PKV für Angestellte - diese Fristen gelten
Als Angestellter ehalten Sie in der Regel eine Mitteilung über Ihre Versicherungsfreiheit. Jetzt haben Sie die Wahl. Entweder Sie verbleiben als freiwilliges Mitglied in der GKV oder Sie wechseln in die PKV.
- Option 1: Sie wechseln so schnell wie möglich in die Private Krankenversicherung
Nach Mitteilung Ihrer Krankenkasse über Ihre Versicherungsfreiheit haben Sie zwei Wochen Zeit für den Wechsel in die private Krankenversicherung. - Option 2: Sie bleiben zunächst als freiwilliges Mitglied in der GKV gesetzlich versichert.
In diesem Falle müssen Sie für einen Wechsel die Kündigungfristen der gesetzlichen Krankenkasse beachten. Diese beträgt zwei volle Monate zum Ende eines Monats.
Tipp: Treffen Sie die Entscheidung nicht zu schnell. Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung kann man vieles falsch machen. Setzen Sie auf die Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler, zu dessen Aufgabe es auch gehört, Ihnen die Vorteile und die Nachteile der beiden Systeme ausführlich darzustellen. Außerdem hat er Zugriff auf den gesamten Markt und vergleicht für Sie und mit Ihnen die private Krankenversicherung, die zu Ihnen passt.
Diese Gehaltsbestandteile spielen bei der Versicherungspflichtgrenze eine Rolle
Ein Gehalt ist selten nur Gehalt - manchmal kommen Extraleistungen dazu, Überstunden werden bezahlt, es gibt Bonifikationszahlungen. Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit gelten aber nur die regelmäßigen Zahlungen als berücksichtigungsfähig.
Nach herrschender Rechtsprechung gelten Einnahmen als regelmäßig und daher relevant, wenn sie voraussichtlich für die nächsten zwölf Monate aus der Beschäftigung zu erwarten sind oder es äußerst wahrscheinlich ist, dass sie mindestens einmal jährlich ausgezahlt werden. Dies wurde auch in einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.12.1981 (12 RK 20/81) bestätigt.
Diese Gehaltsbestandteile werden berücksichtigt:
- Fixgehalt
- Überstundenvergütung, pauschal
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fahrtkostenerstattung, pauschal
- Jahresprämien, z.B. Weihnachtsgeld
- Bereitschaftszulagen, pauschal
- Provisionen, wenn sie das Gehalt wesentlich prägen
Diese Gehaltsbestandteile werden NICHT berücksichtigt:
- Kinderzulagen
- Kostenerstattung für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnstätte
- indivividuelle Erschwerniszuchläge
- auf den Einzelfall berechnete Überstundenvergütungen oder Fahrtkostenerstattungen
- einzelfallbezogene Provisionen
Tipp: Achten Sie bei Abschluss einer betrieblichen Altervorsorge auch auf die Versicherungspflichtgrenze. Bei ungünstigen Berechnungen kann es passieren, dass Sie versicherungspflichtig werden.
Diesen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber zu Ihrer Privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung. Gesetzlich vorgesehen ist dabei ein Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrages, jedoch niemals mehr, als der Arbeitgeber auch bei freiwilliger Versicherung seines Beschäftigten zahlen müsste. Darüber hinaus ist auch ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ihrer Angehörigen möglich.
Darauf sollten Angestellte bei der Auswahl ihrer PKV achten
Versicherer bieten gerade für Angestellte in einigen Tarifen hochattraktive Kalkulationsmodelle. Dabei werden elegant Beitragsrückerstattungen, die (bei Leistungsfreiheit) der Arbeitnehmer erhält mit den Vorteilen, die der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeberzuschuss gegenüber einem Selbstständigen hat, kombiniert.
Im Idealfall und im richtigen Tarif erhält der Versicherungsnehmer bis zu sechs Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung - der Status "Privatpatient" ist damit für ihn fast kostenneutral - steuerliche Aspekte nicht berücksichtigt.
Diese Nachteile bringt die private Krankenversicherung für Angestellte
Auch als freiwilliges MItglied einer GKV sind Ihre Angehörigen und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen automatisch und ohne eigenen Beitrag familienversichert.
Diese Form der Mitversicherung gibt es in der PKV nicht. Hier muss für jede versicherte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Eine Familie mit mehr als zwei Kindern in der PKV preiswerter zu versichern als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist fast nicht möglich - so ehrlich muss man sein.
Allerdings hinkt der Vergleich doch stark. Sie erhalten in der PKV andere Leistungen für sich und ihre Familie. Die Grundversorgung der GKV müssten Sie, wollten Sie richtig rechnen, mit den entsprechenden privaten Zusatzversicherungen erweitern, um auf das Versorgungsniveau einer privaten Krankenvollversicherung zu kommen.
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