Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot - Leistungen, die sie erbringen, müssen "...ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 SGB V) ".
Geleistet werden kann durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch in Form eines Festbetrages - wer in den letzten Jahren als gesetzlich Versicherter beim Zahnarzt eine aufwändige Zahnbehandlung über sich ergehen lassen musste, kennt das Prinzip des Festzuschusses.
Reichen Ihnen die Leistungen der GKV nicht aus und der Weg in die Private Krankenversicherung ist nicht möglich oder sinnvoll, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Mehr-Leistungen selbst zu bezahlen.
Gegen diese Kosten können Sie sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schützen. Sie übernimmt Leistungen und Kosten, die eine GKV entweder gar nicht vorsieht oder nur bezuschusst.
Absichern lässt sich dabei inzwischen annähernd jede Leistung - Vorsorgeuntersuchungen, die Pflegezusatzversicherung, der Besuch beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder - natürlich - die Kostenerstattung für notwendige zahnmedizinische Behandlungen durch eine Zahnzusatzversicherung.
Die GKV Leistungen lassen sich auch durch eine betriebliche Krankenversicherung, ergänzen. Sie bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile und macht den Zugang zu verbesserten Leistungen auch dann möglich, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Eine private Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), indem sie die vorhandenen Versorgungslücken schließt und Sie beispielsweise bei Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalten unterstützt.
In den vergangenen Jahren wurde der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich reduziert. Die aktuelle Kassenlage lässt nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Immer wieder geistern Überlegungen durch die Presse, z.B. die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen ganz aus dem Leistungskatalog der GKV zu entfernen. (z.B. Spiegel: Krankenkassenchef will Zahnbehandlungen nicht mehr bezahlen).
Wenn Sie diese Versorgungslücken schließen möchten, bieten sich private Krankenzusatzversicherungen an. Sie bieten einen umfassenden Schutz für alle, die ihre medizinische Versorgung individuell gestalten und erweitern möchten.
Eine private Zusatzversicherung greift ein, wenn die Leistungen der GKV nicht ausreichen. Sie unterstützt Sie bei verschiedenen Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen, alternativen medizinischen Verfahren oder Brillen. Darüber hinaus profitieren Sie von erstklassiger Versorgung im ambulanten und stationären Bereich im Falle einer Krankheit.
Als Versicherungsmakler sollten wir nun rufen: "Unbedingt!"
Aber wie meist lautet unsere Antwort: "Das hängt davon ab".
Welche private Zusatzabsicherung Sie persönlich brauchen und für sinnvoll erachten, können letztendlich nur Sie entscheiden. Wer über ausreichend Vermögen verfügt, braucht wahrscheinlich keine Pflegezusatzversicherung und wer auch nach seinem 50. Geburtstag von seinem Zahnarzt mit einem "Alles Top!" aus der Kontrolluntersuchung entlassen wird, wird wahrscheinlich keine Zahnzusatzversicherung benötigen.
Wir meinen: Wie in jeder Versicherungssparte gibt es auch bei der Zusatzversicherung gute und schlechte bis schlichtweg unnötige Angebote. Die Zahnzusatzversicherung ist aus naheliegenden Gründen eine der beliebtesten Versicherungen der Deutschen und meistens auch sinnvoll.
Aus eigener Erfahrung legen wir unseren Kunden aber fast immer den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ans Herz. Sie eröffnet die Möglichkeit der Behandlung durch einen Spezialisten, wenn es wirklich ernst wird.
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