Alle Gesundheitsfragen für den PKV Antrag auf einen Blick
11.05.2024
Diese Gesundheitsfragen müssen Sie beantworten, wenn Sie einen Antrag für die Private Krankenversicherung stellen.
Wer einen Antrag für die private Krankenversicherung stellt, wird vom Versicherer nach seinem Gesundheitszustand befragt.
Den entsprechenden Fragenblock im Antrag bezeichnet man auch als Gesundheitsfragen.
Mit den Antworten auf diese Fragen versucht der Versicherer, sein Risiko für zukünftige Leistungen abzuwägen.
Vorerkrankungen, auch solche, die schon lange ausgeheilt sind, können zu erhöhten Beiträgen oder sogar zur Ablehnung des Antrages führen.
Dabei kalkuliert und entscheidet jeder Versicherer anders - die eine Gesellschaft akzeptiert bei einer bestimmten Vorerkrankung einen Antrag ohne Erschwernis, die nächste nimmt einen moderaten Risikozuschlag und die nächste lehnt den Antrag von vornherein ab.
Bitte beachten: Die Fragen des Versicherers sollten Sie nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig beantworten. Tun sie das nicht, begehen Sie eine so genannte Anzeigepflichtverletzung, deren Folgen bis hin zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes und der Pflicht zur Rückzahlung der vom Versicherer erbrachten Leistungen gehen können.
Damit Sie wissen, was beim Antrag auf die Private Krankenversicherung auf Siezukommt, haben wir hier die Original - Fragen aus dem Einheitsantrag (ein Antrag für viele Gesellschaften) 12/2021 unseres Partners für die private Krankenversicherung verticus Finanzmanagement AG im Original - Wortlaut übersichtlich dargestellt.
Wie unterschiedlich Gesellschaften mit Vorerkrankungen umgehen, sehen Sie bei den Gesundheitsfragen auch an den unterschiedlichen Abfragezeiträumen.
Die Original Fragen im Wortlaut
Körpergröße und Gewicht | |
Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, chronische Leiden, Beschwerden, Unfallfolgen, Körperimplantate, Prothesen, Einschränkungen organischer, körperlicher oder geistiger Art (auch wenn sie nicht behandelt wurden) oder Pflegebedürftigkeit? (bei Wuerttembergische die letzten 10 Jahre, auch Hilfsmittelversorgung; bei R+V auch Erkrankungen des Gehirns oder Nervensystems die letzten 10 Jahre; bei DKV Leistungen aus privater/sozialer Pflegeversicherung beantragt o. Antrag beabsichtigt? |
|
Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Operationen, medizinische Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen oder Behandlungen von Ärzten oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? (bei Wuerttembergische die letzten 5 Jahre; für ambulante Operationen bei Allianz, DKV, Hanse Merkur, R+V, SDK und SIGNAL IDUNA die letzten 5 Jahre, bei ottonova die letzten 10 Jahre) |
|
Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen, Behandlungen oder Kur- oder Rehamaßnahmen in einem Krankenhaus, Lazarett, Sanatorium oder einer Heilanstalt statt oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt? (bei AXA Tarif ActiveMe die letzten 6 Jahre; bei ottonova und Wuerttembergische die letzten 10 Jahre) |
|
Fanden in den letzten 5 Jahren psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen, Untersuchungen, Beratungen (bei Gothaer: aufgrund einer Erkrankung; bei Continentale und SIGNAL IDUNA: einschl. probatorischer Sitzungen) statt oder sind solche (einschließlich Suchtbehandlungen) angeraten oder durchgeführt worden, bzw. sind solche beabsichtigt? (bei AXA Tarif ActiveMe die letzten 8 Jahre; bei ARAG, Barmenia, BK, Hallesche, Inter, Nürnberger, ottonova, R+V, SDK, SIGNAL IDUNA, UKV, uniVersa und Wuerttembergische die letzten 10 Jahre) |
|
Besteht eine Fehlsichtigkeit? |
|
Besteht eine Sterilität, Infertilität oder wurden in den letzten 5 Jahren Beratungen, Untersuchungen aufgrund eines unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt? (bei ARAG, Barmenia, Continentale, Inter, R+V und SIGNAL IDUNA ohne zeitliche Beschränkung; bei Allianz (ambulant) die letzten 3 Jahre; bei SDK die letzten 10 Jahre; nicht erforderlich bei DKV und HanseMerkur) |
|
Besteht eine anerkannte Behinderung? Bei »ja« bitte eine Kopie des Anerkennungsbescheides mit dem Wortlaut der Schädigungsfolge beifügen. Hinweis: Hierzu zählen auch a) anerkannte Minderungen der Erwerbsfähigkeit (auch bei Kindern), b) Arbeitsverletzungen, c) Berufsleiden, d) Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen, e) Pflege bedürftigkeit, f) oder sonstige Schädigungsfolgen, g) (nur bei BK, Gothaer und UKV) Bezogen oder beziehen Sie eine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen, auch private oder gesetzliche Pflegerenten? Weshalb? h) (nur bei DKV) Oder ist ein Antrag auf Anerkennung einer solchen Beeinträchtigung gestellt oder beabsichtigt zu stellen? |
|
Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit? Wenn »ja«, welche? (bei HanseMerkur nicht zu beantworten; bei Allianz die letzten 5 Jahre; bei Nürnberger, R+V, SIGNAL IDUNA, SDK und uniVersadie letzten 10 Jahre; bei ottonova zeitlich unbegrenzt) |
|
Werden/Wurden in den letzten 3 Jahren Arzneimittel/ Beruhigungsmittel verordnet oder regelmäßig eingenommen? Wenn »ja«, welche und aufgrund welcher Diagnose? |
|
Werden/Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Drogen oder annähernd täglich Alkohol eingenommen? (bei Allianz die letzten 5 Jahre; bei AXA/DBV, BK/UKV, R+V und uniVersa die letzten 10 Jahre; bei HanseMerkur und ottonova zeitlich unbegrenzt) |
|
Wurde jemals eine HIV-Infektion (AIDS) festgestellt oder ist noch ein Testergebnis offen? (bei R+V die letzten 10 Jahre; nur bei Allianz und Continentale: Ist ein HIV-Test ärztlich angeraten?) |
|
Wurden Sie wegen einer bösartigen Krebs- oder Tumorerkrankung behandelt, beraten oder untersucht? (nur zu beantworten bei BK, Münchener Verein und UKV die letzten 5 Jahre; bei ottonova und R+V (auch gutartige Tumoren) die letzten 10 Jahre) |
|
Wurde jemals eine HIV-Infektion (AIDS) festgestellt oder ist noch ein Testergebnis offen? (bei R+V die letzten 10 Jahre; nur bei Allianz und Continentale: Ist ein HIV-Test ärztlich angeraten?) |
|
Wie viele Zähne – außer fehlenden Weisheitszähnen und vollständigem Lückenschluss – fehlen und sind noch nicht ersetzt worden? (Lückenschluss gilt nicht bei Münchener Verein und uniVersa; bei Wuerttembergische: Mit einem Prothesenglied versorgte Zähne sind wie fehlende Zähne zu bewerten; bei BK u. UKV: auch Zähne, die noch nicht dauerhaft/nur provisorisch ersetzt sind) |
|
Finden derzeit oder fanden die letzten 3 Jahre zahnärztliche, kieferorthopädische oder parodontale Maßnahmen statt oder sind solche für die Zukunft angeraten oder beabsichtigt? |
|
Wird eine Aufbissschiene getragen (nicht erforderlich bei Hallesche)? Oder besteht eine Zahnbetterkrankung (Parodontitis) oder Zahnfehlstellung (auch Kieferanomalien)? |
|
Wie viele Zähne wurden ersetzt bzw. überkront? (zu beantworten bei Allianz, Hallesche, Münchener Verein und Nürnberger; bei Gothaer MediVita-Z und SIGNAL IDUNA älter 5 Jahre, bei Continentale und SIGNAL IDUNA inkl. prothetisch versorgter Zähne; bei BK u. UKV älter 6 Jahre; bei Continentale älter 10 Jahre und nur für Personen älter 18 J.; bei ARAG nur herausnehmbarer Zahnersatz, bei BK, Inter u. UKV auch herausnehmbarer Zahnersatz sowie Inlays/Onlays, bei Inter zudem auch teilüberkronte Zähne; bei SIGNAL IDUNA ist bei Zahnersatz jünger 5 Jahre Name und Anschrift des behandelnden Zahnarztes anzugeben) |
|
Wann erfolgte der Zahnersatz bzw. die Überkronung (Monat/Jahr)? (nicht erforderlich bei Allianz und Wuerttembergische; bei Continentale nur für Personen älter 18 J.) |
|
Wann fand die letzte zahnärztliche Untersuchung statt? Welcher Zahnarzt kann Auskunft geben? (nur bei Münchener Verein und SDK zu beantworten, zusätzlich ist auch der Befund der Untersuchung anzugeben) |
Tipp: Beantworten Sie die Fragen bitte nicht ausschließlich aus dem Gedächtnis, sondern fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt. Die wenigsten Menschen wissen noch, ob sie vor vier Jahren einmal wegen Einschlafstörungen ihren Arzt aufgesucht haben.
Sind Ihnen einige Begrifflichkeiten unklar, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.