Wann kann man seine private Krankenversicherung kündigen?
22.03.2024
Kann ich meine PKV kündigen?
Der Vertrag über eine private Krankenversicherung ist ein privater Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, der vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann.
Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen. Wann das Versicherungsjahr für Ihren Vertrag endet, ist in den Vertragsunterlagen vermerkt.
Ein Sonderkündigungsrecht mit dem Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht jedoch im Fall einer Beitragserhöhung. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung, und der Vertrag endet zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.
Wichtig: Eine ordentliche Kündigung wird erst wirksam, wenn dem Versicherer spätestens am letzten Tag, zu dem Ihre Kündigung wirksam werden soll, der Nachweis einer Anschlussversicherung vorliegt.
Anders bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Beitragsanpassung: Dann muss der Nachweis spätestens zwei Monate nach der Kündigung beim alten Versicherer eingehen.
Kann mich die PKV kündigen?
Auch wenn man diesem Gedanken manchmal begegnet:
Eine Versicherungsgesellschaft darf Ihnen niemals wegen einer aufgetretenen Erkrankung oder wegen Ihres Alters Ihren Vertrag über eine Krankenvollversicherung kündigen.
Wie kann ich trotzdem den Versicherungsschutz verlieren?
Obwohl einer Private Krankenversicherung ihnen nicht kündigen darf, begegnet man ab und zu Menschen, die behaupten, die Versicherung habe ihnen "gekündigt" -. wie kann das sein?
Hier können eigentlich nur drei Konstellationen vorliegen.
a) die Beiträge wurde nicht gezahlt.
Doch selbst dann hat der Versicherer die Versicherung nicht "gekündigt", sondern hat eine Tarifumstellung vorgenommen ("Notlagentarif").
b) der Versicherer hat den Vertrag angefochten oder erklärt den Rücktritt.
Streng genommen handelt es sich dann nicht um eine Kündigung im juristischen Sinne, sondern um die Erklärung des Versicherers, dass er den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen will oder er den Vertrag gar nicht oder nur unter geänderten Bedingungen fortführen möchte.
Das kann er allerdings nur unter bestimmten Umständen - nämlich solchen, die der Versicherungsnehmer selbst veranlasst hat!
Hintergrund: Stellen Sie einen Antrag an eine Private Krankenversicherung, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Diese Angaben benötigt der Versicherer, um einschätzen zu können, ob er den Vertrag mit Ihnen eingehen möchte oder nicht.
Werden diese Fragen nicht richtig beantwortet, wurde der Versicherer getäuscht und darf den Vertrag mit Ihnen beenden. Ob nun durch Rücktritt oder Anfechtung, spielt am Ende keine Rolle.
Lassen Sie sich bitte von keinem Vermittler erzählen, dass Sie "... diese Kleinigkeit nicht angeben müssen...".Die Risikoeinschätzung durch den Versicherer ist Grundlage des Vertrages.
Der Versicherer kann im schlimmsten Fall den Vertrag anfechten und an Sie gezahlte Leistungen zurück verlangen. Beiträge, die Sie geleistet haben, erhalten Sie nicht zurück.
c) das Festhalten am Vertrag ist für den Versicherer nicht mehr zumutbar.
Auch das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung ist vom Grundsatz des Treu und Glauben (§242 BGB) geprägt. Hiernach haben sich grundsätzlich die Parteien eines Vertrages so zu verhalten, wie es, kurz gesagt, "anständig" wäre. Bei besonders schweren Verstößen gegen diesen Grundsatz (z.B. bei Versicherungsbetrug) sind Konstellationen denkbar, in denen es für die eine Vertragspartei nicht mehr zumutbar sein kann, den Vertrag fortzuführen.
auf einen Blick
- Eine private Krankenversicherung kann von Ihnen ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden
- Ihre Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie rechtzeitig den Nachweis über eine Folgeversicherung vorlegen.
- Eine private Krankenversicherung kann Ihnen nicht kündigen - weder wegen hohen Kosten noch wegen einer Krankheit noch wegen Ihres Alters
- Eine Kürzung der Leistung ist nicht möglich.
- Wurde der Versicherer bei Antragstellung über gesundheitliche oder wirtschaftliche Umstände getäuscht, hat er das Recht, einen Vertrag anzufechten oder den Rücktritt u erklären.