Die Private Krankenversicherung für Angestellte
21.03.2024
Die private Krankenversicherung verspricht Angestellten zahlreiche Vorzüge.
Die Versorgung ist oft umfassender als die der gesetzlichen Krankenkasse, und die vereinbarten Leistungen bleiben vertraglich garantiert, ohne dass der Versicherungsnehmer Kürzungen zu befürchten hätte.
Doch nicht jeder kann einfach in die PKV wechseln.
Arbeitnehmern steht erst dann der Weg in die Private Krankenversicherung offen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ab welchem Gehalt kann ich mich als Angestellter privat versichern?
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer sind Sie grundsätzlich nach §5 I Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt, solange Ihr Einkommen nicht über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt – dann werden Sie „versicherungsfrei“ (§6 I 1 SGB V).
Die Versicherungspflichtgrenze (auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“) wird vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt.
Überschreitet Ihr Einkommen diesen Betrag, haben Sie unter bestimmten Umständen die Wahl: Sie können freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder aber in die private Krankenversicherung wechseln.
Wie viel muss ich verdienen, um mich privat versichern zu dürfen?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ob Sie als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind oder ob Sie in die PKV wechseln dürfen.
Um sich privat versichern zu können, muss Ihr Einkommen über dieser Grenze liegen, die jährlich angepasst wird.
Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei einem Bruttoeinkommen von mindestens 69.300 Euro pro Jahr – im Vorjahr waren es 66.600 Euro.
Welche Gehaltsbestandteile werden berücksichtigt?
Um es allen Beteiligten nicht zu einfach zu machen, zählen zum berücksichtigungsfähigen Gehalt nur bestimmte Gehaltskomponenten. Andere hingegen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Berücksichtigt werden nur die Gehaltsbestandteile, die als regelmäßiges Arbeitsentgelt zu werten sind und mit deren Zahlung der Arbeitnehmer rechnen kann.
Dazu zählen
- Grundgehalt
- vermögenswirksame Leistungen
- pauschale Überstundenentgelte
- Provisionen, soweit sie das monatliche Gehalt prägen
- KFZ Überlassung
- Fahrtgeldpauschalen
- Jahresprämien
- pauschale Vergütungen für Bereitschaftsdienst
- Jahresprämien und Weihnachtsgeld
Einmalige Leistungen des Arbeitgebers wie ein Antrittsbonus, eine Erfinderprämie oder eine Inflationsausgleichszahlung zählen nicht zum regelmäßigen Entgelt und werden entsprechend nicht berücksichtigt.
Wer zahlt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung?
Entscheidet sich ein Angestellter, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wird er Vertragspartner des Versicherers und steht selbst in der Pflicht, die Beiträge zu bezahlen.
Allerdings erhält er von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seinen Versicherungsbeiträgen - bis zur maximalen Höhe dessen, was der Arbeitgeber auch bei Mitgliedschaft in einer GKV zahlen müsste und höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV Beitrages.
Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber auch an den Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung.
Was ist billiger? Private Krankenversicherung oder gesetzliche Kasse?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Selbst wenn man den Vergleich zwischen privat und gesetzlich tatsächlich nur auf den Zahlbeitrag reduziert, hängt die Antwort immer von den persönlichen Umständen ab.
Zählen Sie zu den Glücklichen, deren regelmäßiges Gehalt oberhalb der JAEG liegt, zahlen Sie einen monatlichen Beitrag in die GKV von über 1.000 EUR.
Der Wechsel in die PKV, bei der Ihr Einkommen keine Rolle spielt, wird für Sie wahrscheinlich mit finanziellen Vorteilen verbunden sein.
Neben dem reinen Preisvergleich sollten Sie allerdings auch bedenken, dass Sie - je nach Tarif - über die PKV auch deutlich bessere Leistungen versichert haben. Je nach Tarif können sie von verschiedenen Vorteilen profitieren, darunter ärztliche Wahlleistungen während eines Klinikaufenthalts, höhere Kostenerstattungen beim Zahnarzt sowie Leistungen für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und einen Auslandskrankenschutz.
Auf der anderen Seite stehen ein klarer Vorteil der GKV - die kostenlose Familienversicherung. Je nach Familienplanung oder -situation kann es sinnvoll sein, freiwilliges Mitglied der GKV zu bleiben und den Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Bedarf mit einer zusätzlichen privaten Krankenzusatzversicherung zu verbessern.
Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass der Preis niemals das einzige Argument für einen voreiligen Wechsel in die Private Krankenversicherung sein sollte - von "Billigtarifen" raten wir meist ab. Bei der PKV geht es niemals um die Frage, wie viel Geld man monatlich sparen kann, sondern welche Behandlung man im Krankheitsfall erhält.