Alles, was Sie über die vorvertragliche Anzeigepflicht wissen müssen
22.04.2024
Alles über die vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß § 19 VVG
Wer eine Versicherung abschließen möchte, muss laut § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) grundlegende Einsichten bieten, bevor er den Vertrag unterzeichnet. Diese Pflichten, bekannt als vorvertragliche Anzeigepflichten, sind essentiell, um den Versicherern eine Bewertung der Risiken zu ermöglichen. Nichtbeachtung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Definition der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, dass Versicherungsnehmer alle Umstände offenlegen, die für die Übernahme und Bewertung des Risikos durch den Versicherer erheblich sind. Dies gilt besonders für Gesundheitszustände oder riskante Hobbies.
Gründe für die Notwendigkeit dieser Pflicht
Diese Pflicht besteht, damit der Versicherer das Risiko adäquat einschätzen und entsprechend kalkulieren kann. Fehlinformationen oder deren Fehlen können zur unausgewogenen Risikobeurteilung führen, die den Versicherer benachteiligen würde.
Anforderungen bei der Antragstellung
- Jede Information, die das Risiko des Versicherers beeinflussen könnte, muss angegeben werden.
- Die Daten sollten spezifisch, wahrheitsgetreu und vollständig sein.
Rollendefinitionen im Antragsverfahren
Ob man durch einen Versicherungsvertreter oder einen Makler beraten wird, beeinflusst manchmal die Art der Fragen und die Tiefe der geforderten Informationen.
Mögliche Konsequenzen einer Nichterfüllung
Die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht kann gravierende Folgen haben, darunter Rücktritt oder Kündigung des Vertrages durch den Versicherer. Anpassungen der Vertragsbedingungen oder sogar eine Anfechtung des Vertrages sind weitere mögliche Konsequenzen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend sichert die vorvertragliche Anzeigepflicht eine transparente Risikoprüfung und -bewertung durch den Versicherer, sodass beide Seiten ihre Verpflichtungen vollständig verstehen und gerecht werden können.