Zuschüsse für Rentner: Unterstützung bei Beiträgen
02.09.2024
https://www.gegen-hartz.de berichtet:
Rentner, die privat oder freiwillig in die Krankenversicherung einzahlen, können einen Zuschuss zu den Beiträgen durch die gesetzliche Rentenversicherung beantragen. Die Höhe dieses Zuschusses wird nach drei Faktoren bemessen: der Höhe der individuellen Rente, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie. Zusätzlich gibt es den Wohngeldzuschuss, der seit 2023 ausfällt und im Schnitt 370 Euro beträgt. Dieser Zuschuss wird nach individuellen Wohnkosten und Einkommen berechnet. Für Wohneigentümer gibt es den Lastenzuschuss, der nach Anzahl der Personen im Haushalt, Einkommen und zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum berechnet wird. Der Zuschuss gilt nur für Wohneigentum, das selbst genutzt wird. Menschen, die im Pflegeheim wohnen, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten, wenn ihre Rente so niedrig ist, dass der Eigenanteil nicht selbst geleistet werden kann. Dieser Zuschuss wird vom Sozialamt gezahlt. Eine neue Möglichkeit für Rentner ist der Grundrentenzuschlag, der jährlich neu berechnet wird und im Schnitt 80-100 Euro pro Monat beträgt.
Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Rente: Diese Rentenzuschüsse sind noch 2024 möglich - Gegen Hartz