Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?
24.02.2024
Pflicht zur Krankenversicherung
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit 2009 dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Der Regelfall ist dabei die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Dann ist ein Wechsel in die PKV möglich
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind.
Das ist aus dem Berufsstatus heraus der Fall für Selbstständige und Freiberufler, für Beamte und Beamtenanwärter.
Angestellte hingegen überschreiten erst dann die Grenze zur freiwilligen Versicherung, wenn ihr Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: "Versicherungspflichtgrenze") überschreitet. Sie benötigen ein Einkommen oberhalb von 5.775 EUR brutto monatlich bzw. 69.300 EUR brutto jährlich (2024).
Für Angestellte endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Ende des Kalenderjahres, in die ihr Gehalt die JAEG überschreitet und das Einkommen voraussichtlich auch im Folgejahr über der dann geltenden JAEG liegt.
Für Angestellte: Nicht jedes Entgelt zählt
Bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze zählen nur die Einnahmen, auf die der Arbeitnehmer fest zählen kann. Typischerweise umfasst dies das regelmäßige Bruttoeinkommen, einschließlich des Grundgehalts sowie festen Zulagen und Boni, die regelmäßig gezahlt werden.
Einmalige Zahlungen und Sachbezüge, die nicht regelmäßig erfolgen oder nicht garantiert sind, werden in der Regel nicht bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze berücksichtigt.