Sonderkündigungsrecht bei erhöhtem Krankenkassenzusatzbeitrag
01.09.2024
https://rp-online.de berichtet:
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Eine Kündigung ist nicht notwendig, da die neue Krankenkasse die Formalitäten mit der alten Krankenkasse übernimmt. Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet jedoch nicht direkt mit der Wahl der neuen Krankenkasse. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Versicherte müssen den neuen Zusatzbeitrag an die bisherige Krankenkasse zahlen, bis der Wechsel endgültig ist. Ausnahmen gibt es für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, die frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen können.
Mehr dazu auf: https://rp-online.de Moers: Steigende Krankenkassenbeiträge – wann man kündigen sollte - RP Online