Private Krankenversicherung - Vorteile und Nachteile einen Blick
28.03.2024
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung in Deutschland
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Versicherte in Deutschland. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet die PKV individuellere Leistungen und eine höhere Flexibilität, die den Bedürfnissen verschiedener Versicherter gerecht werden. Auf der anderen Seite steht die Argumentation gegen die Private Krankenversicherung. Die offensichtlichsten Vorteile und auch die angeblichen Nachteile möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.
1. Individuelle Leistungen und Zusatzleistungen
Ein Hauptvorteil der PKV ist die Möglichkeit, individuelle Leistungen und Zusatzleistungen zu wählen, die den persönlichen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen. Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz gemäß ihren spezifischen Anforderungen anzupassen, indem sie Zusatzoptionen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, alternative Heilmethoden oder Zahnersatzversicherung hinzufügen.
2. Schnellere Arzttermine und Behandlungen
Durch den Zugang zu privaten Ärzten und Krankenhäusern können PKV-Versicherte in der Regel schnellere Arzttermine und Behandlungen erhalten. Dies führt zu kürzeren Wartezeiten für diagnostische Tests, Operationen und spezialisierte medizinische Behandlungen.
3. Höhere Qualität der medizinischen Versorgung
Die private Krankenversicherung ermöglicht es den Versicherten, von einer höheren Qualität der medizinischen Versorgung zu profitieren. Durch den Zugang zu renommierten Ärzten, Spezialisten und modernen medizinischen Einrichtungen können PKV-Versicherte sicher sein, dass sie eine erstklassige medizinische Betreuung erhalten.
4. Bessere Versorgung im Krankenhaus
Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, im Krankenhaus eine bevorzugte Behandlung zu erhalten. Versicherte haben die Möglichkeit, Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen und von einer komfortableren Umgebung während ihres Krankenhausaufenthalts zu profitieren. Dies trägt dazu bei, den Genesungsprozess zu verbessern und den Komfort der Patienten zu erhöhen.
5. Beitragsrückerstattungen und Altersrückstellungen
PKV-Versicherte können von Beitragsrückerstattungen und Altersrückstellungen profitieren. Beitragsrückerstattungen werden an Versicherte gezahlt, die in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, während Altersrückstellungen dazu beitragen, die Beiträge im Alter stabil zu halten und einen finanziellen Puffer für zukünftige Gesundheitsausgaben aufzubauen.
6. Garantierte Leistungen
Im Gegensatz zum Leistungskatalog der GKV, der durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden kann (Stichwort: "Gesundheitsreform") sind die Leistungen, die Sie mit Ihrer PKV vereinbaren, nicht einseitig änderbar. Eine Gesundheitsversorgung, auf die Sie sich verlassen können.
7. Ergebnis
Die private Krankenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter individuelle Leistungen, schnellere Arzttermine und Behandlungen, eine höhere Qualität der medizinischen Versorgung, bessere Versorgungsmöglichkeiten im Krankenhaus sowie Beitragsrückerstattungen und Altersrückstellungen. Für viele Versicherte in Deutschland bietet die PKV eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen besser entspricht.
Die angeblichen Nachteile der privaten Krankenversicherung in Deutschland
Obwohl die private Krankenversicherung (PKV) viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die Versicherte berücksichtigen sollten, bevor sie sich für einen Wechsel zur PKV entscheiden.
Vorurteil 1: Kosten und Beiträge sind viel höher als in der GKV
Vorurteil: Ein wesentlicher Nachteil der PKV sind die oft höheren Kosten und Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragssätze in der PKV können je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz beim Versicherungseintritt erheblich variieren und können im Laufe der Zeit steigen.
Richtig ist: Die Beiträge können nicht nur steigen - sie werden steigen. Wer meint, dass irgendein Wirtschaftsgut in 20 Jahren noch zum selben Preis zu haben ist wie heute, ist naiv. Brötchen werden teurer, die Miete wird teurer sein und auch Versicherungen - egal ob private oder gesetzliche.
Auf keinen Fall jedoch wird der Versicherer jedoch Ihren Beitrag erhöhen, weil Sie älter geworden sind oder erkranken. Übrigens: Wussten Sie, dass die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung in den letzten 20 Jahren deutlich niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfielen? Statistiken zeigen, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen im Durchschnitt jährlich um etwa 3,2 % gestiegen sind, während es in der privaten Krankenversicherung im Schnitt nur 2,8 % pro Jahr (Quelle: PKV Verband).
Vorurteil 2: Es droht jederzeit das Risiko von Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen
Vorurteil: In der PKV besteht das Risiko von unerwarteten Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen. Versicherte können mit steigenden Beiträgen konfrontiert werden, insbesondere im Alter oder bei zunehmenden Gesundheitsrisiken. Darüber hinaus können Versicherer Leistungen einschränken oder bestimmte medizinische Behandlungen möglicherweise nicht abdecken.
Richtig ist: Ein Versicherer darf Leistungen nicht einseitig einschränken. Er muss Ihnen die Gesundheitsvorsorge anbieten, die er Ihnen im Vertrag zugesichert hat. Auch spielt Ihr individuelles Alter für eine Beitragserhöhung niemals eine Rolle.
Eine PKV darf ihre Beiträge auch nicht willkürlich erhöhen, sondern muss jede Beitragserhöhung vor einem unabhängigem Treuhänder in Grund und Höhe rechtfertigen.
Vorurteil 3: es besteht begrenzte Wahlfreiheit und Einschränkungen
Vorurteil: Obwohl die PKV eine gewisse Flexibilität bietet, haben Versicherte oft begrenzte Wahlfreiheit und müssen sich an die Vertragsbedingungen ihres Versicherers halten. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Ärzte, Kliniken oder medizinische Behandlungen möglicherweise nicht abgedeckt sind, je nach den Einschränkungen des gewählten Versicherungstarifs.
Richtig ist: Mit Wohnsitz in Deutschland müssen Sie eine Krankenversicherung haben. Dabei haben Sie die Wahl zwischen gesetzlichem und privatem System. Wahlfreiheit im gesetzlichen System gibt es nicht. Ihnen steht z.B. nur der Weg zu Kassenärzten offen.
In der PKV können Sie durch die Wahl Ihres Tarifs selbst entscheiden, welche Leistung Sie erstattet haben wollen und welche nicht.
Vorurteil 4: Man kommt nicht mehr zurück in die GKV
Vorurteil: Einmal privat, immer privat. Ein weiterer Nachteil der PKV ist die Schwierigkeit, zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit oder einer Veränderung der persönlichen Lebensumstände. Die Rückkehr zur GKV kann mit bestimmten Einschränkungen und Bedingungen verbunden sein und erfordert oft einen erneuten Nachweis der Versicherungspflicht.
Richtig ist: Tatsächlich ist ein Hin- und Her zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ohne Weiteres nicht möglich. Unterschieden werden muss zwischen den Regelungen für privat Versicherte, die jünger sind als 55 Jahre und denen, die älter sind.
Die Regelungen für privat versicherte Angestellte jünger als 55 Jahre
Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren müssen dann in die GKV zurück, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und sie wieder versicherungspflichtig werden. Gleiches gilt für den Fall von Arbeitslosigkeit.
Die Regelungen für privat versicherte Selbstständige jünger als 55 Jahre
Für Selbständige besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie als Angestellte tätig werden und ihr Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. In diesem Fall muss der bestehende private Krankenversicherungsvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, beispielsweise nach dem Start des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels gekündigt werden. Zudem muss eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Falls diese Frist versäumt wird, ist lediglich eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem der Versicherer den Nachweis der Versicherungspflicht erhält.
Die Regelungen für privat versicherte Selbstständige ab dem 55. Lebensjahr
Wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt oder Sie als Selbständiger wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bleiben Sie weiterhin von der Versicherungspflicht befreit und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sofern Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig waren.
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist damit nur noch unter besonderen Konstellationen möglich - aber nicht ausgeschlossen. Wir beraten Sie auch hierzu gerne.
Vorurteil 5: Im Alter wird die PKV unbezahlbar
Vorurteil: In der PKV besteht das Risiko, dass Versicherte mit unerwarteten Gesundheitsausgaben konfrontiert werden, insbesondere im Alter oder bei schweren Erkrankungen. Da die PKV auf individuellen Risikoprinzipien basiert, können zukünftige Gesundheitskosten schwer vorherzusagen sein, was zu finanziellen Unsicherheiten führen kann.
Richtig ist: Eine PKV wird Ihnen niemals den Beitrag erhöhen, weil Sie erkranken oder älter werden. Jede Krankenversicherung, egal ob PKV oder GKV ist steigenden Gesundheitskosten ausgesetzt, sei es durch die allgemeine Inflation, fortschrittlichere Behandlungsmethoden, geänderte Rechtsvorschriften oder die erhöhte Lebenserwartung der Menschen. Gerade die private Krankenversicherung bietet mit cleveren Optionstarifen und Beitragsentlastungsbausteinen die Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen.
Vorurteil 6: Die gesetzliche Krankenversicherung reicht aus - eine PKV braucht kein Mensch
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Grundversorgung. Entsprechend ist ihr Handlungsrahmen im so genannten Wirtschaftlichkeitsgebot festgelegt: Leistungen, die durch Krankenkassen erbracht werden, "...müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten..." (§12 SGB V).
Ob Ihnen dieser Leistungsumfang genügt, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn Sie unsicher sind oder noch Fragen haben: Wir sind nur einen >Klick< entfernt.