Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Auswirkungen auf GKV und PKV
19.09.2024
https://www.versicherungsbote.de berichtet:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in Deutschland soll 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro steigen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden und die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro angehoben, was für Arbeitnehmer, die bereits Ende 2002 privat krankenversichert waren, eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 66.150 Euro bedeutet. Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 angenommen. Das Bundeskabinett hatte am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Danach steigen die Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2024 auf folgende Werte: - Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024: 69.300 € - Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024: 62.100 € Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgesetzt (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung). Seit dem Jahr 2003 gibt es zwei unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für den Beschäftigten auch dann gültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden sollte. Der PKV-Verband kritisiert die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, die seit 2003 überproportional gestiegen ist. Diese Erhöhung sei wettbewerbsfeindlich und habe den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch eingeschränkt. Der Verband fordert die Rückkehr zum früheren Modell, bei dem die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden sollte, um die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zu stärken und den Wettbewerb wiederherzustellen. Der PKV-Verband sieht den Wettbewerb zwischen GKV und PKV als essenziell für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem an. Beide Systeme würden durch den Wettbewerb Innovationen vorantreiben, was letztendlich den Versicherten zugutekomme. Die private Krankenversicherung leistet auch einen Beitrag zur generationengerechten Finanzierung des Gesundheitssystems und sorgt für zusätzliche finanzielle Stabilität im Gesundheitssystem.
Mehr dazu auf: https://www.versicherungsbote.de PKV-Verband fordert Senkung der Versicherungspflichtgrenze - Krankenversicherung