DKV erkennt Krankentagegeldanspruch nach anwaltlichem Einsatz an
07.07.2024
https://www.anwalt.de berichtet:
Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Krankentagegeldanspruch eines Versicherten anerkannt und die zuvor behauptete Berufsunfähigkeit widerrufen. Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltete. Mitte 2021 erkrankte er an einem Karzinom. Die DKV zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber zeitnah den Versicherten gutachterlich untersuchen. Das Gutachten der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet. Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, begründete gegenüber der DKV den Anspruch des Mandanten und führte eine intensive Korrespondenz mit der Versicherung. Nach drei Monaten stellte sich die DKV schließlich dem Anspruch des Versicherten und anerkannte den Krankentagegeldanspruch. Dies war für den Versicherten wirtschaftlich abgesichert und bestätigte die Effektivität einer umfassenden Fallbearbeitung für die Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
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