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Bei Beitragserhöhung in der PKV: Tarifwechselrecht vor Kündigung prüfen!

15.04.2024

Um was geht es?

Der Beitrag Ihrer Krankenversicherung erscheint Ihnen zu hoch? Bevor Sie Ihre private Krankenversicherung zu einem anderen Unternehmen verlassen, sollten Sie zunächst den Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach §204 VVG prüfen. Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ist ein wichtiger Bestandteil der Privaten Krankenversicherung (PKV) und bietet Versicherten die Möglichkeit, ihren Tarif anzupassen, um ihre individuellen Bedürfnisse besser zu erfüllen.

Im Gegensatz zur Kündigung bleiben beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft alle erworbenen Rechte erhalten - inklusiver der bisher gebildeten Altersrückstellungen. Zu unterscheiden ist das gesetzlich normierte Tarifwechselrecht von den Optionsmöglichkeiten zum Tarifwechsel, den manche Versicherungsgesellschaften in ihren Tarifen anbieten.

Warum ist das Tarifwechselrecht wichtig?

Das Tarifwechselrecht gibt PKV-Versicherten die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen ihrer Lebenssituation oder Gesundheitszustände zu reagieren, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Es ermöglicht eine Anpassung des Tarifs, um bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Der Tarifwechsel nach §204 ist die Gelegenheit, aus überalterten oder geschlossenen Tarifen in offene, gesunde Versichertenkollektive hinein zu wechseln. 

Wann bietet sich ein Tarifwechsel an?

Ein Tarifwechsel kann sich unter verschiedenen Umständen anbieten, z. B. wenn sich die persönlichen Bedürfnisse oder finanziellen Möglichkeiten ändern, wenn bestimmte Leistungen benötigt werden, die im aktuellen Tarif nicht enthalten sind, wenn sich die Gesundheitssituation verschlechtert und eine bessere Absicherung erforderlich ist. Regelmäßig genutzt wird die Möglichkeit zum Tarifwechsel, wenn sich die Beiträge zu hoch scheinen.

Worauf sollte man achten?

Beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, welche Leistungen im neuen Tarif enthalten sind, ob die Beiträge erschwinglich sind und ob eventuelle Wartezeiten oder Ausschlüsse berücksichtigt werden müssen. Achten Sie auch bitte darauf, dass sie in einen Tarif hinein wechseln, der "gesund" ist und dem keine Überalterung droht.

Das Problem der verloren gegangenen Altersrückstellungen

Beim Tarifwechsel zu einer anderen Gesellschaft kann es vorkommen, dass bereits angesparte Altersrückstellungen zumindest teilweise verloren gehen. Wechseln Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft, bleiben Ihre Alterrückstellungen erhalten und wirken auch im neuen Tarif.

Warnung vor übereilten Kündigungen und dem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft

Es ist wichtig, sich vor übereilten Kündigungen und dem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft zu hüten, da dies zu einem Verlust von Altersrückstellungen und eventuell zu einer Verschlechterung des Versicherungsschutzes führen kann. Ein Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens ist oft die bessere Wahl.

Tarifwechsel selbst durchführen oder von einem Versicherungsmakler begleiten lassen?

Als Versicherungsnehmer haben Sie selbst das Recht, vom Versicherungsunternehmen Umstellungsangebote zu verlangen. Sie könnten den Tarifwechsel auch selbst durchführen.

Aus der Praxis wissen wir, dass sich nicht jede Versicherungsgesellschaft freut, wenn ihr Versicherungsnehmer in Zukunft weniger bezahlen will. So kommen manche Versicherer zwar ihrer gesetzlichen Pflicht nach, machen den Tarifwechsel dem Versicherungsnehmer aber nicht eben leicht.

Je nach Gesellschaft gibt es entweder riesige pdf's oder einen Stapel in kleiner Schrift beidseitig bedrucktes Papier mit den Alternativangeboten der Gesellschaft. Ein auf die private Krankenversicherung spezialisierter Versicherungsmakler kennt die Tarife und kann Ihnen sehr schnell eine Empfehlung geben.

Was kostet ein Tarifwechsel nach §204 VVG?

Zweifellos steckt in der Korrespondenz mit einer Versicherungsgesellschaft zum Einholen der Umstellungsangebote und der anschließenden Auswertung Arbeit. Entsprechend gibt es verschiedene Dienstleister, die Ihnen diese Arbeit gerne gegen Honorar abnehmen. Wir kennen verschiedene Modelle.

  • erfolgsabhängige Vergütung

Auf dem Markt sind verschiedene "Tarifoptimierer" zu verschiedenen erfolgsabhängigen Honorarmodellen. Der Preis für solche Optimierungen wird dabei oft in der Beitragsdifferenz zwischen Ausgangstarif und Zieltarif mal Faktor x berechnet.

Je nach Anbieter ist der Faktor einmal 4, wir haben aber auch schon Faktor 12 gesehen.

Beispiel: Ein Kunde wechselt mit seinem Tarifwechselrecht vom Tarif A (monatlich 500 EUR) zu Tarif B (monatlich 350 EUR). Der Rechnung, die der Kunde erhält, würde dann bei Faktor 12 berechnet werden durch 12*150 EUR. 

Interessant bei diesen Modellen ist allerdings nicht der erste Faktor (Anzahl Monatbeiträge), sondern der Zahlbeitrag nach Optimierung. Je niedriger der Zahlbeitrag, desto höher die Vergütung für den Optimierer.

Oder mit anderen Worten : je billiger (oder schlechter?) Ihr neuer Tarif ist, desto mehr verdient der Optimierer.

  • pauschale Vergütung

Andere Anbieter bieten ihre Leistung gegen ein pauschales Honorar an - Sie wissen also von Vornherein, was Sie der Tarifwechsel kostet. Wir kennen hier Honorararnoten zwischen 250 EUR und 800 EUR.

  • kostenlos

Die dritte Gruppe bietet ihre Leistung kostenlos an und erhält ihre Vergütung durch die dem Tarifwechsel folgende Betreuungsprovision durch den Versicherer.

Wir sind der Ansicht, dass die Durchführung des Tarifwechsels zur Pflicht eines Versicherungsmakler gehört, wenn er seinen Beruf wirklich ernst nimmt und beraten Sie zum Thema gerne kostenlos. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Die wichtigsten Fragen zum Tarifwechselrecht nach §204 VVG:

Welche Fristen gelten für einen Tarifwechsel?

Für einen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft gelten in der Regel keine festen Fristen. Sie können Ihren Tarif jederzeit ändern. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig über die verfügbaren Tarife zu informieren, um die beste Entscheidung zu treffen. Planen Sie etwas Zeit ein

 Kann der Versicherer einen Tarifwechsel ablehnen?

In der Regel kann die Versicherungsgesellschaft einen Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft nicht ablehnen.

Bieter der Zieltarif bessere Leistungen an als der Ausgangstarif, kann der Versicherer einen Leistungsauschluss vereinbaren oder einen Risikozuschlag verlangen.

Kommt es zu einer neuen Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel?

Jeder privat versicherte Einzelne besitzt gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, uneingeschränkt und ohne Verlust von Altersrückstellungen sowie ohne Wartezeiten jederzeit zu einem anderen Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz innerhalb desselben Versicherers zu wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Um die Gesundheitsfragen kommt man jedoch nicht herum, wenn der neue Tarif mehr Leistungen bietet, als der Ursprungstarif.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen beim Tarifwechsel?

Die bereits angesparten Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, wenn ein Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft erfolgt. Dies bedeutet, dass Sie die Vorteile Ihrer bisherigen Beitragszahlungen behalten und Ihre Altersvorsorge weiter aufbauen können.

Wie oft kann man von seinem Tarifwechselrecht Gebrauch machen?

Das Tarifwechselrecht kann in der Regel mehrmals in Anspruch genommen werden, solange Sie weiterhin Versicherungsnehmer bei derselben Gesellschaft sind. Es gibt keine festgelegte Begrenzung für die Anzahl der Tarifwechsel.

Welche Rolle spielen die Gesundheitsfragen beim Tarifwechsel?

Bei einem Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft werden in der Regel keine erneuten Gesundheitsfragen gestellt. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Tarif anpassen können, ohne erneut Ihre Gesundheitshistorie offenlegen zu müssen.

Ausnahme: Der neue Tarif bietet im Vergleich zum Ausgangstarif bessere Leistungen.

Sie haben Fragen zur internen Tarifumstellung und zum Tarifwechselrecht nach §204 VVG? Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Quellen zum Artikel:

  1. Gesetzestext des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
  2. Website des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)
  3. Informationen der Bundesregierung zur privaten Krankenversicherung
  4. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Test
  5. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur privaten Krankenversicherung

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Form der Krankenversicherung, die in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die für alle obligatorisch ist, können sich Personen mit einem bestimmten Einkommen oder Berufsgruppen, wie Selbstständige oder Beamte, für die private Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet individuell gestaltbare Versicherungspakete, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers verschiedene Leistungen abdecken können. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, sowie Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen des Versicherten. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Beiträge einkommensabhängig sind, werden die Beiträge in der PKV individuell vereinbart und können daher variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die private Krankenversicherung nicht für jeden zugänglich ist. Die Aufnahme in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise ein bestimmtes Mindesteinkommen oder ein bestimmter Berufsstatus.

Eine gern gestellte Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. das Alter, der Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und die gewünschten Leistungen des Versicherten.

welche private Krankenversicherung die beste ist, ist subjektiv und hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten des Versicherungsnehmers ab. Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten, sodass die "beste" Krankenversicherung für eine Person von ihren spezifischen Anforderungen abhängt. Einige Kriterien, die bei der Bewertung einer privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden können, sind:
  • Deckungsumfang: Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten, wie ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.?
  • Beitragshöhe: Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für den gewählten Tarif?
  • Service und Kundenzufriedenheit: Wie ist der Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen?
  • Flexibilität: Bietet die Versicherung die Möglichkeit, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern?
  • Zusatzleistungen: Gibt es optionale Zusatzleistungen oder Extra-Services, die für den Versicherungsnehmer von Interesse sein könnten?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglicherweise nicht empfehlenswert ist. Hier sind einige Fälle, in denen man es sich gut überlegen sollte:
  • Finanzielle Stabilität: Private Krankenversicherungen können im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen teurer sein, insbesondere für ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen. Wenn die monatlichen Beiträge zu einer finanziellen Belastung werden könnten, ist ein Wechsel möglicherweise nicht ratsam.
  • Unsicherheit über Einkommen: Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein bestimmtes Mindesteinkommen ratsam. Wer nicht sicher ist, ob sein Einkommen langfristig auf einem ausreichend hohen Niveau bleibt, um die Beiträge zu bezahlen, sollte vorsichtig sein.
  • Familienplanung: Wenn man plant, Kinder zu bekommen, sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenversicherung oft bessere Leistungen für Schwangerschaft und Geburt bietet. Zudem sind Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Gesundheitszustand: Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Risiko für bestimmte Krankheiten können Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare private Krankenversicherung zu finden. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
  • Berufliche Veränderungen: Wer eine berufliche Selbstständigkeit plant oder eine Tätigkeit im Ausland aufnimmt, sollte die Auswirkungen auf die Krankenversicherung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

So lange die Scheidung nicht rechtskräftig ist und die Eheleute nur getrennt leben, ändert sich formal am Status nichts. Wir empfehlen bei rechtlichen Problemstellungen grundsätzlich eine Auskunft, durch eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle einzuholen.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte:
  • Deckungsumfang: Überprüfe sorgfältig, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, alternative Heilmethoden usw.
  • Selbstbeteiligung: Prüfe, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht und wie hoch diese ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Beiträgen führen, aber auch zu höheren Kosten im Krankheitsfall.
  • Wartezeiten: Achte darauf, ob und welche Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten. Einige Versicherungen haben Wartezeiten für bestimmte Behandlungen oder Vorerkrankungen.
  • Service und Kundenzufriedenheit: Informiere Dich über den Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen. Bewertungen und Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer können dabei hilfreich sein.
  • Flexibilität: Prüfe, ob die Versicherung die Möglichkeit bietet, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich Deine Bedürfnisse ändern.
  • Zusatzleistungen: Überlege, ob Dir optionale Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden wichtig sind und ob diese von der Versicherung angeboten werden.
  • Finanzielle Stabilität: Achte auf die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens, um sicherzustellen, dass es langfristig in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
  • Voraussetzungen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe der Basisabsicherung können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu müssen sie die Höchstbeträge für Sonderausgaben überschreiten.
  • Höchstbeträge: Die Höchstbeträge für Sonderausgaben sind gestaffelt und richten sich nach dem Familienstand sowie der Art der Krankenversicherung. Für Selbstständige und Beamte gelten dabei andere Regelungen als für Arbeitnehmer.
  • Selbstständige und Beamte: Selbstständige und Beamte können in der Regel ihre gesamten Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen, da sie keine Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung haben.
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können nur den Teil ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzen, der die Arbeitgeberzuschüsse übersteigt. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Vorsorgeaufwendungen: Neben den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung können auch andere Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beachte jedoch bitte die jeweiligen Höchstbeiträge.
Zu steuerlichen Themen empfehlen wir grundsätzlich die Hilfestellung durch einen Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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